Re: Theoretische Lizenzfrage




Am 06. Jul 11:30, KW 27 um 11:30 schrieb Andreas Röhler:

Hallo,

bezugnehmend auf "theoretisch" vor Lizenzfrage, erlaube
ich mir den Hinweis, daß die GPL im deutschen
Sprachraum nur Rechtskraft erlangen kann, wenn eine
verbindliche deutsche Fassung vorliegt.

Die Leute auf das Verständis englischsprachiger
Rechtstexte und Rechtsprechung zu verpflichten, wäre
eine grobe, seit dem Mittelalter nicht dagewesene
Menschenrechtsverletzung.

Das ist wohl bislang übersehen worden.


Nein, ist es nicht.

Im Gegensatz zum Mittelalter wird niemand gezwungen unter der GPL- stehende Software einzusetzen. Wenn jemand die GPL in Originalsprache nicht versteht, steht es jedem frei einen Anwalt für US-amerikanisches Urheberrecht zu konsultieren - dass dies unentgeldlich geschehen muss hat dabei keinerlei gesetzliche Grundlage.

Ausgehend von deiner Logik dürften z.B. auch keinerlei fremdsprachliche Geschäftsverträge oder auch einfach Musik-CDs mit fremdsprachigen Copyright-Aufdruck im deutschen Sprachraum Gültigkeit besitzen - was wohl eindeutig nicht der Fall ist ...

Inzwischen wurde die Gültig der englischsprachigen GPL - auch in Deutschland - durch mehrere deutsche Gerichte bestätigt.

hendrikB
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