Re: Theoretische Lizenzfrage



Am Montag, den 07.07.2008, 09:12 +0200 schrieb Hendrik Brandt:
> Am 06. Jul 11:30, KW 27 um 11:30 schrieb Andreas Röhler:
> >
> > Hallo,
> >
> > bezugnehmend auf "theoretisch" vor Lizenzfrage, erlaube
> > ich mir den Hinweis, daß die GPL im deutschen
> > Sprachraum nur Rechtskraft erlangen kann, wenn eine
> > verbindliche deutsche Fassung vorliegt.
> >
> > Die Leute auf das Verständis englischsprachiger
> > Rechtstexte und Rechtsprechung zu verpflichten, wäre
> > eine grobe, seit dem Mittelalter nicht dagewesene
> > Menschenrechtsverletzung.
> >
> > Das ist wohl bislang übersehen worden.
> 
> 
> Nein, ist es nicht.
> 
> Im Gegensatz zum Mittelalter wird niemand gezwungen unter der GPL- 
> stehende Software einzusetzen. Wenn jemand die GPL in Originalsprache  
> nicht versteht, steht es jedem frei, einen Anwalt für US-amerikanisches  
> Urheberrecht zu konsultieren - dass dies unentgeltlich geschehen muss,  
> hat dabei keinerlei gesetzliche Grundlage.
> 
> Ausgehend von deiner Logik dürften z.B. auch keinerlei  
> fremdsprachliche Geschäftsverträge oder auch einfach Musik-CDs mit  
> fremdsprachigen Copyright-Aufdruck im deutschen Sprachraum Gültigkeit  
> besitzen - was wohl eindeutig nicht der Fall ist ...
> 
> Inzwischen wurde die Gültigkeit der englischsprachigen GPL - auch in  
> Deutschland - durch mehrere deutsche Gerichte bestätigt.
> 
Um die Gültigkeit der deutschen GPL durchzusetzen, bedarf es einiger
deutscher Anwälte, die die englische Sprachbefugnis haben und sich
außerdem mit dem US-Recht auskennen. Dann könnte die FSF die deutsche
Version absegnen und wir hätten eine offizielle deutsche Lizenz. Aber
Mittelalter hin, Neuzeit her, eine Finanzierungslösung für dieses
Verfahren gibt es nicht. Hier könnten wohl nur Canonical, RedHat, Novell
oder Sun in die Bresche springen. Solange das aber noch nicht getan ist,
müssen wir mit der englischen GPL vorlieb nehmen.

Gruß Mario 



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