Re: Theoretische Lizenzfrage



Am Dienstag, 1. Juli 2008 schrieb Sebastian Heinlein:
> Am Montag, den 30.06.2008, 12:48 +0200 schrieb Gerfried Fuchs:
> > Am Montag, den 30.06.2008, 11:26 +0200 schrieb Hendrik Brandt:
> > > Am 29. Jun 18:17, KW 26 um 18:17 schrieb Mario Blättermann:
> > > > Am Sonntag, den 29.06.2008, 17:08 +0200 schrieb Sebastian Heinlein:
> > > >> die Macher von Launchpad Translations, auch als Rosetta bekannt,  
> > > >> wollen
> > > >> demnächst alle dort erstellten Übersetzungen unter die BSD-Lizenz [1]
> > > >> stellen[2].
> > > >>
> > > >> Sollte mal der Fall eintreten, dass jemand Übersetzungen dort  
> > > >> erstellt
> > > >> und Euch zusendet, so müssten im Header der po-Datei der Hinweis auf
> > > >> Inhalt unter der BSD-Lizenz stehen[3].
> > > >>
> > > >> Würdet Ihr das akzeptieren?
> > 
> >  Die eigentliche Frage ist: Was akzeptieren? Dass rosetta allen Leuten,
> > die Übersetzungen dort hochspielen, die Last auferlegt, dass sie
> > sicherzustellen haben, dass die bisherigen Autoren mit der BSD-Lizenz
> > einverstanden sind? Persönlich nicht - und sie schreiben das soweit ich
> > weiß leider auch nirgends explizit, was ein riesen Problem darstellt,
> > ihnen aber offenbar egal ist.
> 
> In Rosetta wird klar zwischen Upstream- und Rosetta-Übersetzungen
> unterschieden. Ich kann eine Übersetzung als "published" hochladen, so
> dass sie wie aus dem Quellcode stammend behandelt wird. Das es nicht
> egal ist, zeigt ja, dass dies jetzt endgültig geklärt wird. 
> 
> Fernerhin müssen nun alle Übersetzer der BSD-Lizenz zustimmen. Wer dies
> explizit ablehnt, dessen Übersetzungen werden aus Rosetta entfernt.
> 
> Momentan aber ist die Lizenzlage etwas schwammig. Prinzipiell haben alle
> über Rosetta eingebrachten Übersetzungen die Lizenz des Projekts, für
> das sie erstellt wurden. Oder können von Canonical unter einer nicht
> näher bestimmten Lizenz veröffentlicht werden. 
> 
> Ein Vorteil von Rosetta ist, dass es Übersetzungsvorschläge aus seiner
> Datenbank anzeigt.
> 
> Um Übersetzungen auch in anderen Projekten verwenden zu können, egal
> unter welcher Lizenz sie stehen, haben sich die Canonical-Leute dazu
> entschlossen die Rosetta-eigenen Übersetzungen unter die BSD zu stellen.
> 
> Bei Upstream-Vorschlägen wird nun ein Warnhinweis hinzugefügt, dass die
> Lizenzvereinbkeit durch den Übersetzer zu prüfen ist. Nachdem aber die
> meisten Übersetzungen nur einzelne Begriffe oder kurze Sätze sind,
> stehen sie für sich selbst genommen noch nicht unter Copyright. Dies
> betrifft dann eher längere Sinnabschnitte, für die es dann auch wiederum
> nur selten Übereinstimmungen gibt, die zu Vorschlägen führen.
> 
> Sollte einmal die Situation eintreten, dass jemand Übersetzungen für ein
> GNOME-Projekt in Launchpad erstellt hat, so würden die Änderungen unter
> der BSD stehen. Werden diese von Euch eingepflegt, so muss im Kopf der
> po Datei neben der GPL- auch noch die BSD-Lizenz stehen. Mit den
> entsprechenden Copyrights.
> 
> Siehe
> http://www.softwarefreedom.org/resources/2007/gpl-non-gpl-collaboration.html
> 
> Praktisch gesehen bliebt das ganze Projekt unter der GPL.
> 
> Ich denke, dass im letzten Jahr keine Übersetzungen durch das
> deutschsprachige Übersetzerteam in Ubuntu verschlimmbessert wurden.
> 
> Grüße,
> 
> Sebastian
> 
> https://help.launchpad.net/Translations/LicensingFAQ
> 

Hallo,

bezugnehmend auf "theoretisch" vor Lizenzfrage, erlaube
ich mir den Hinweis, daß die GPL im deutschen
Sprachraum nur Rechtskraft erlangen kann, wenn eine
verbindliche deutsche Fassung vorliegt.

Die Leute auf das Verständis englischsprachiger
Rechtstexte und Rechtsprechung zu verpflichten, wäre
eine grobe, seit dem Mittelalter nicht dagewesene
Menschenrechtsverletzung.

Das ist wohl bislang übersehen worden.


Grüße

Andreas Röhler


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