Re: Soundjuicer Dokumentation





Hendrik Brandt schrieb:

Für die FDL gibt es ebenso wie für die GPL keine offizielle, also eine rechtlich von einem Anwalt bestätigte Übersetzung. Deshalb sollten die Übersetzungen der FDL/GPL/LGPL lediglich als Verständnishilfe gelten. In die Übersetzung muss meiner Meinung gleich zu Anfang ein eindeutig abgesetzter Hinweis, dass diese Übersetzung rechtlich nicht verbindlich ist und als Lizenz für das entsprechende Programm die englische Originallizenz gilt.

z.B.

Der folgende Text ist eine Übersetzung der englischen Lizenz "GNU General Public License Version 2". Diese Übersetzung ist lediglich als Verständnishilfe anzusehen, es gelten die Bedingungen des englischen Orginaltextes.

Es wird schwierig so einen Hinweis in der Lizenz anzubringen, ohne die
Originaldatei zu editieren. Man könnte den Hinweis in den Anhang packen,
aber dort steht er ganz am Ende. Oder man schreibt ihn in den ersten
Absatz der Lizenz, wobei ich das auch nicht so richtig passend fände.

Ich denke man sollte hier wirklich bei der Originalversion der Hilfe
anpacken, und die Lizenz einfach ganz aus der Hilfe entfernen, so wie
das bei eigentlich allen anderen Hilfen zu den Gnome Programmen ist.

Ansonsten hätte ich immer noch die Frage bezüglich der Bilder und MD5
Summen:

Eine Frage ist allerdings noch offen: Ich hab gestern schon die Mail
von Florian Purucker gelesen, in der er die MD5 Summen für die Bilder
angesprochen hat. Allerdings konnte ich aus der Antwort nicht klar
rauslesen was man mit den MD5s machen soll. Ersetzt man die
ursprünglichen MD5 Summen in der msgid? Oder macht man einfach nichts
und stellt die übersetzten Bilder trotzdem rein?

Grüße,
Thomas




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