Am Sonntag, den 12.06.2005, 22:51 +0200 schrieb Sven Herzberg: > > Ja, das macht Sinn. > > Damit nehmt ihr dem Verein die demokratische Basis. So kann es sein, > dass eine Hand voll Leute sich auf einen Termin einigen, den andere > nicht halten koennen; auf der Sitzung kann dann alles moegliche > entschieden werden. Eine solche Sperrklausel ist fuer den ersten Versuch > eine Sitzung einzuberufen auf jeden Fall notwendig Die Klausel macht nur bedingt Sinn. Denn der Vorstand legt ja den Termin fest und nicht eine handvoll Leute. Das Problem wird das wenn der Verein ein paar mehr Leute hat, es schwer wird das beim ersten Anlauf schon 50% der Leute anwesend sind. Also wird da nur unnötig Geld und Zeit verbraucht. > (wurde im Vorfeld > auch schon diskutiert). Mit mir nicht. > Dadaurch dass Enthaltungen als Nein-Votum gehandhabt werden ist das > bereits drin Wo steht das? Ist laut Vereinsgesetzt nicht so. Und wenn man das drin lässt kannt man alleine mit der Abwesenheit die Handlungsfähigkeit des Vereins stark einschränken. > (Leutchens, das Ding ist von einem Anwalt ausgearbeitet, > der weiss schon was er schreibt). Und? Darf man sich deshalb damit nicht kritisch auseinandersetzten? Viele Wege führen nach Rom! Gruss julius
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